Welche Parteien dürfen am Wahl-O-Mat teilnehmen? Wie wurde der Wahl-O-Mat entwickelt? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wahl-O-Mat finden Sie hier.
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb hat alle Parteien zur Teilnahme am Wahl-O-Mat eingeladen, die vom Landeswahlausschuss zur Landtagswahl 2019 mit einer Landesliste zugelassen wurden. Eine Übersicht aller zugelassenen Parteien sowie eine kurze Beschreibung finden Sie auf http://www.wer-steht-zur-wahl.de.
Alle 18 zugelassenen Parteien haben die Thesen bis zum Redaktionsschluss am 22. August 2019 beantwortet. Grundsätzlich gilt als Kriterium, dass alle Parteien und politischen Vereinigungen am Wahl-O-Mat teilnehmen dürfen, die in Thüringen mit einer Liste zugelassen wurden. Somit können auch Parteien im Wahl-O-Mat auftauchen, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet werden und als extremistisch eingestuft werden. Welche Parteien als extremistisch eingestuft werden, können Sie auf den Seiten des Verfassungsschutzes nachlesen:
Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2018 (PDF, 7,7 MB)
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: Amt für Verfassungsschutz Thüringen: Verfassungsschutzbericht 2017 (PDF, 4,24 MB)
Grundlage für die Thesen im Wahl-O-Mat sind die Partei- und Wahlprogramme der Parteien sowie deren programmatische Aussagen zur Wahl. Die Thesen im Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Thüringen wurden von einem Team aus 20 Jung- und Erstwählerinnen und -wählern zwischen 18 und 26 Jahren aus Thüringen erarbeitet. Sie wurden dabei unterstützt von Wissenschaftler/innen, Expert/innen aus Thüringen sowie den Verantwortlichen der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen.
In einem dreitägigen Workshop hat dieses Team 80 Thesen erarbeitet, die den Parteien zur Beantwortung geschickt wurden. Die Parteien hatten drei Wochen Zeit, alle Thesen zu beantworten. Sie wurden gebeten, die Thesen entsprechend der Parteihaltung mit "stimme zu", "stimme nicht zu" oder "neutral" zu beantworten. Außerdem konnten sie zu jeder These eine Begründung abgeben, in der sie ihre jeweilige Positionierung ausführen und ihren genauen Standpunkt zur These konkretisieren können. Die Thesen werden ausschließlich von den Parteien beantwortet, nur bei Unstimmigkeiten und möglichen Fehlern werden die Parteien darauf hingewiesen. Die Parteien haben aber die letzte Entscheidung über ihre Positionierungen und Begründungen im Wahl-O-Mat.
In einem zweiten Workshop wurden aus allen Thesen die 38 Thesen des Wahl-O-Mat ausgewählt. Es wurden die Thesen ausgewählt, die zum einen wichtige Themen der Wahl aufgreifen, aber auch von den Parteien kontrovers beantwortet werden, die Unterscheidbarkeit der einzelnen Parteien gewährleisten und ein breites thematisches Spektrum abdecken. Die Parteien waren an der Endauswahl der Thesen nicht beteiligt.
Die Regierung, die Parteien, die Medien und die Bürgerinnen und Bürger haben dazu sehr unterschiedliche Meinungen und finden unterschiedliche Themen unterschiedlich wichtig. Bei der Auswahl der Thesen für unseren Wahl-O-Mat bezogen wir uns vor allem auf jene Themen, zu denen die Parteien unterschiedliche Meinungen haben und die für ein breites Spektrum von Menschen im Land von Interesse sind. Leider sind während des Entstehungsprozesses auch wichtige Thesen aus dem Wahl-O-Mat gefallen, weil die Thesen zum Beispiel von einzelnen Parteien zu ähnlich beantwortet wurden, Thesen nur schwer verständlich waren oder andere Themen als wichtiger eingeschätzt wurden.
In solchen Fällen antworten Sie mit "neutral".
Dann enthalten Sie sich Ihrer Stimme und klicken auf "These überspringen". Diese Aussage wird dann beim Ergebnis nicht berücksichtigt. Letzteres sollten Sie aber nicht zu oft machen, denn wenn zu oft "überspringen" geklickt wird, kann auch kein zuverlässiges Ergebnis errechnet werden. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, jederzeit wieder zu einer These zurückzukehren, um sie doch noch zu beantworten.
Aus unseren Nutzerbefragungen zum Wahl-O-Mat, die seit 2004 stets den Wahl-O-Mat begleiten und diesen evaluieren, wissen wir, dass bei etwa 90 Prozent der Nutzer/innen das Wahl-O-Mat-Ergebnis mit ihrer politischen Position genau oder ungefähr übereinstimmt. Nur 10 Prozent der Nutzer/innen sind von ihrem Wahl-O-Mat-Ergebnis überrascht.(Mehr dazu erfahren Sie hier)
Woran das im Einzelfall liegt, können wir nicht generell beantworten. Allerdings geben die 38 Thesen im Wahl-O-Mat nur einen Ausschnitt der politischen Themen wieder. Zudem gibt es zahlreiche weitere Gründe, warum Sie sich für eine Partei entscheiden können: Zum Beispiel, weil Ihnen eine Politikerin oder ein Politiker dieser Partei besonders gut gefällt, eine Partei ein für Sie besonders wichtiges Thema vertritt oder eine Partei eine Ihnen wichtige Grundanschauung teilt.
Manchmal stimmen aber die eigenen Einschätzungen zu einer Partei mit den tatsächlichen Positionen dieser Partei einfach nicht überein. Nutzen Sie Ihr überraschendes Wahl-O-Mat-Ergebnis, um sich genauer mit den Positionen der Parteien auseinanderzusetzen. Sehen Sie sich auch die Begründungen der Parteien zu den Thesen an. Diese geben Ihnen ein noch genaueres Bild von der Position einer Partei. Auf der Begründungsseite des Wahl-O-Mat können Sie zwischen zwei Ansichten wählen: entweder Sie vergleichen die Begründungen der Parteien zu einer These oder Sie lesen alle Begründungen einer Partei auf einen Blick.
Ob Sie eine bestimmte Partei wählen sollten oder nicht, will und kann der Wahl-O-Mat Ihnen nicht beantworten. Ihre Entscheidung für oder gegen eine Partei sollten Sie daher in keinem Fall allein von Ihrem Wahl-O-Mat-Ergebnis abhängig machen. Der Wahl-O-Mat kann Ihnen nur erste Informationen zur Wahl und den Parteien geben. Bewerten Sie Ihr Wahl-O-Mat-Ergebnis daher nicht als Wahlempfehlung für eine Partei, sondern nehmen es als Startpunkt, um sich noch besser über die zur Wahl stehenden Parteien zu informieren.
Nein, auch wenn Sie mit zwei oder mehr Parteien eine fast gleich große Übereinstimmung haben, können sich die Parteien trotzdem untereinander stark unterscheiden. Ein kleines Beispiel zeigt das sehr deutlich: Von 38 Fragen stimmen Sie bei 19 Thesen mit Partei A überein. Bei den übrigen 19 Thesen stimmen Sie mit Partei B überein. Beide Parteien haben keine einzige These gleich beantwortet. Als Wahl-O-Mat-Ergebnis werden Sie trotzdem eine gleich hohe Übereinstimmung mit diesen beiden sehr unterschiedlichen Parteien erhalten. Es lohnt sich also, einen genauen Blick auf die Positionen der einzelnen Parteien und ihrer Begründungen zu werfen.
Die 38 Thesen im Wahl-O-Mat behandeln konkrete Inhalte der aktuellen Landespolitik. Denn schließlich verfolgt der Wahl-O-Mat das Ziel, über die wichtigsten Wahlkampfthemen zu informieren. Zu diesen Inhalten beziehen auch extremistische Parteien eine Position. Ob es zum Beispiel in allen Gaststätten ein absolutes Rauchverbot geben soll, kann auch von ihnen beantwortet werden. Das ändert aber nichts an den extremistischen Grundeinstelllungen mancher Parteien. Oft ist die Ideologie einer Partei in ihren Begründungen im Wahl-O-Mat zu finden. Es lohnt sich, diese genau zu lesen.
Eine mittlere oder hohe Übereinstimmung mit extremistischen Parteien im Wahl-O-Mat bedeutet nicht unbedingt, dass Sie selbst ein Rechts- oder ein Linksextremist sind. Einen spannenden Text zu diesem Thema finden Sie hier. Welche Parteien als extremistisch und somit als Gefahr für die Demokratie gelten, erfahren Sie auf den Seiten des Verfassungsschutzes:
Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2018 (PDF, 7,7 MB)
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales: Amt für Verfassungsschutz Thüringen: Verfassungsschutzbericht 2017 (PDF, 4,24 MB)
Viele weitere Informationen zum Thema Extremismus finden Sie außerdem auf: www.bpb.de/extremismus.
Auf der Ergebnisseite des Wahl-O-Mat sehen Sie direkt, welche der von Ihnen ausgewählten Parteien oder Wählervereinigungen Ihnen am nächsten steht.
Auf der folgenden Seite "Begründungen der Parteien" finden Sie unter "Nach Thesen" die Parteiantworten zu jeder These im Überblick ("stimme zu" = Häkchen, "stimme nicht zu" = Kreuz, "neutral" = oranges Kästchen ohne Symbol und "These übersprungen" = graues Kästchen ohne Symbol). Ein Klick auf den jeweiligen Parteinamen zeigt eine kurze Begründung der Partei für ihre Position an, sofern eine Begründung abgeben wurde.
Wenn Sie auf dieser Seite die Begründungen "Nach Parteien" auswählen, erhalten Sie alle Begründungen einer Partei zu allen 38 Thesen auf einen Blick.
Der Wahl-O-Mat ist ein Angebot zur politischen Bildung und Information, keine Wahlempfehlung. Er möchte zum einen wichtige Fragen der Wahl vorstellen und zum anderen die Auseinandersetzung des Users mit den zur Wahl zugelassenen Parteien unterstützen. Daher liegt in der Handhabung der Fokus auf der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den einzelnen Thesen sowie mit den Parteien und deren Positionen. Dazu gehört auch, dass Sie als User/in zunächst eigenverantwortlich eine Entscheidung darüber treffen, welche Parteien für Sie von Interesse sind und Sie zur Berechnung des Vergleichs auswählen wollen oder ob Sie alle Parteien mit Ihrer eigenen Position vergleichen möchten (mit dem Button "alle Parteien" auf der Seite "Mit welchen Parteien möchten Sie Ihre Standpunkte vergleichen?").
Die Reihenfolge der Parteien auf der Parteien-Auswahl-Seite im Wahl-O-Mat richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Keine der Parteien wird im Wahl-O-Mat vorab ausgewählt. Die Auswahl obliegt allein Ihnen und kann jederzeit neu bestimmt werden.
Damit Sie sich einen Überblick über alle im Wahl-O-Mat aufgeführten Parteien verschaffen können, hat die bpb zusätzlich auf dieser Parteien-Auswahl-Seite im Wahl-O-Mat zu jeder Partei ein Parteienprofil des bpb-Angebots "Wer steht zur Wahl" (www.wer-steht-zur-wahl.de) verlinkt. So können Sie sich kurze Informationen über alle zur Wahl zugelassenen Parteien einholen und besonders über viele der kleineren Parteien mehr erfahren.
Die "Übersicht aller Parteiantworten" können Sie sich auch als PDF herunterladen und mit Ihren Positionen vergleichen.
Der Wahl-O-Mat berechnet die Übereinstimmung sowie die Nähe der Positionierung der Nutzerinnen und Nutzer zu den Positionierungen der Parteien. Bei einer exakten Übereinstimmung von Nutzer/innen- und Parteiposition vergibt der Wahl-O-Mat zwei Punkte, bei gegensätzlichen Positionen keinen Punkt. Bei einer Annäherung der Position der Nutzerin bzw. des Nutzers an die Position der Partei vergibt der Wahl-O-Mat einen Punkt, d.h. wenn z. B. die Partei mit "Neutral" stimmt und der Nutzer bzw. die Nutzerin mit "Stimme zu" oder "Stimme nicht zu".
Wird eine These gewichtet, dann fließt diese These mit dem doppelten Wert in die Berechnung ein. Überspringt der Nutzer bzw. die Nutzerin eine These, dann fällt diese These aus der Berechnung heraus.
Der Wahl-O-Mat zeigt im Ergebnis an, welcher prozentuale Anteil der maximal möglichen Punktzahl für die Übereinstimmung mit einer Partei erreicht wurde. Die maximal mögliche Punktzahl kann je nach Anzahl der gewichteten und übersprungenen Thesen unterschiedlich sein.
Eine Übersicht zur Berechnungsmethode und Beispielrechnungen finden Sie unter https://www.bpb.de/187657
Der Wahl-O-Mat, bzw. die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb erhebt und speichert keinerlei personenbezogene Daten bei der Nutzung des Online-Tools Wahl-O-Mat. Daher können auch keinerlei Auswertungen über die individuellen Ergebnisse der Nutzerinnen und Nutzer gemacht werden. Es werden auch keine sog. Tracker bei www.wahl-o-mat.de verwendet.
Der Wahl-O-Mat wird von Medienpartnern auf deren eigenen Servern betrieben. Die Medienpartner sind vertraglich dazu verpflichtet, Daten über das Nutzungsverhalten der Wahl-O-Mat-Nutzer weder zu erheben noch zu verarbeiten. Die sonstige Verantwortung für den Datenschutz liegt bei den jeweiligen Medienpartnern und kann in deren Datenschutzerklärungen nachgelesen werden. Die Medienpartner teilen der bpb lediglich täglich die Zahl der insgesamt erfolgten Nutzungen des Wahl-O-Mat auf deren Servern mit, die dann in die Nutzungsstatistik auf www.wahl-o-mat.de eingehen.
Mehr zum Thema Datenschutz finden Sie hier.
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist bemüht, das Online-Angebot www.wahl-o-mat.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die "gute Zugänglichkeit" von www.wahl-o-mat.de wurde in einem unabhängigen BITV-Test durch die BIK bestätigt. Der im September 2017 durchgeführte Test ergab 97,25 von 100 Punkten.
Als zusätzlichen Service bietet die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb auf www.wahl-o-mat.de eine Vorlesefunktion an. Die Vorlesesoftware Readspeaker liest Ihnen die Texte im Wahl-O-Mat vor. Dafür müssen Sie keine zusätzliche Software herunterladen. Dieser Dienst verbessert die Zugänglichkeit der Inhalte und ist eine Hilfestellung für Nutzerinnen und Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben.
Auf der linken Seite des Wahl-O-Mat bzw. bei mobilen Geräten im Menü am Ende des Wahl-O-Mat finden Sie ein entsprechendes Symbol sowie den Hinweis "Vorlesefunktion aktivieren". Nach der Aktivierung können Sie den Text zur entsprechenden Seite anhören. Sie können mit Hilfe der Steuerung die Vorlesefunktion pausieren und fortsetzen, stummschalten oder zum vorherigen bzw. nächsten Vorlesetext springen.
Ihr individuelles Wahl-O-Mat Ergebnis und die danach folgenden Begründungen der Parteien können Sie jedoch nur sehen, nicht hören. Das Vorlesen Ihres Ergebnisses und die daraus entstehende Reihenfolge der Parteibegründungen würden bedeuten, dass wir Ihre Daten an einen Drittanbieter senden müssten. Um Ihre Daten zu schützen, haben wir darauf verzichtet.
Bislang wurde der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Thüringen bereits 236.561 Mal genutzt.